• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs

Zug/ZG Über das letzte Wochenende wurden acht Fahrzeuglenkende kontrolliert, welche alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss unterwegs waren.

Von Freitagabend bis Sonntagmorgen, dem 28.07.2019 wurden im Kanton Zug acht Personen im Alter zwischen 19 und 49 Jahren angehalten, die in nicht fahrfähigem Zustand ein Fahrzeug lenkten.

Eine Frau und drei Männer wurden mit Atemalkoholwerten zwischen 0.51 mg/l und 0.77 mg/l gestoppt. Drei weitere Männer waren unter Drogeneinfluss unterwegs, einer von ihnen war erst im Besitze des Lehrfahrausweises.

Ein alkoholisierter Autofahrer verursachte in Oberwil einen Selbstunfall und entfernte sich danach unerlaubt von der Unfallstelle (polizeinews.ch berichtete).

Den fehlbaren Fahrzeuglenkern wurde der Führerausweis abgenommen und sie müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Ein Lenker verfügte über einen ausländischen Führerausweis, er wurde mit einem Fahrverbot für die Schweiz belegt.

Gut zu wissen im Hinblick auf die kommenden Festivitäten rund um den Nationalfeiertag:

«Wer fährt – trinkt nicht!»
 Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder bilden Sie Fahrgemeinschaften, wenn Sie die Absicht haben Alkohol zu trinken.
 Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
 Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.
 Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem «Kater».
 Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

ZugZug / 31.07.2019 - 14:25:09