• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Razzia in Vereinslokal: Schwarzarbeit, Glücksspiel und Waffenbesitz

Baar/ZG: Bei einer Razzia in einem Lokal wurden mehrere Widerhandlungen gegen das Gesetz festgestellt. Zwei Frauen wurden festgenommen, der Betreiber angezeigt und eine Waffe sichergestellt.

Am Mittwoch, dem 31. Oktober 2018 führten die Zuger Strafverfolgungsbehörden in einem Vereinslokal in Baar eine Razzia durch. In den Räumlichkeiten wurden Spielterminals sowie Bargeld sichergestellt.

Zudem wurden zwei 23-jährige Frauen aus Serbien beziehungsweise Kroatien festgenommen. Die beiden waren ohne Arbeitserlaubnis als Serviceangestellte tätig. Die beiden Schwarzarbeiterinnen wurden durch die Schnellrichterin rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Migrationsamt wies die Frauen aus der Schweiz weg, sie mussten das Land bereits verlassen. Die Serbin erhielt zudem ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und den Raum Schengen.

Der 46-jährige Betreiber des Lokals steht unter Verdacht, illegale Glücksspiele wie auch Sportwetten angeboten zu haben. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und vor der Eidgenössischen Spielbanken- kommission verantworten. Er hat gegen das Bundesgesetz betreffend Lotterien und gewerbsmässige Wetten, gegen das Spielbanken- und das Ausländergesetz verstossen.

Auch ein Gast hatte etwas auf dem Kerbholz. Ihm wird ein Verstoss gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Beim 22-Jährigen wurde eine verbotene Softair-Pistole sicherge- stellt.

Gut zu wissen: Softair-Guns gelten als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist nur mit einer Bewilligung oder in Verbindung mit einem Schiessanlass erlaubt.

ZugZug / 08.11.2018 - 14:08:55