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Erleichterung nach Festnahme nach Motorsägen-Vorfall

Schaffhausen/SH. Am Montag, 24. Juli 2017 hat ein anfänglich unbekannter Mann zwei Personen mit einer Motorsäge verletzt, einen davon schwer. Der tatverdächtige Mann konnte am Dienstagabend (25.07.2017) in Thalwil ZH von Einsatzkräften der Kantonspolizei Zürich verhaftet werden. Er befindet sich zurzeit in Polizeihaft.

Ausführungen der Schaffhauser Polizei:

Mit grosser Erleichterung hat die Schaffhauser Polizei die Verhaftung des Tatverdächtigen aufgenommen. Der Einsatz war für alle Beteiligten anspruchsvoll, intensiv und kräftezerrend. Auch nach der Verhaftung des Mannes geht die Arbeit in Form von Ermittlungen und Befragungen in hoher Intensität weiter.

Nachdem am Montagmorgen, 24. Juli 2017 um 10.39 Uhr bei der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Schaffhauser Polizei die Meldung einging, dass sich im Büro einer Versicherung an der Vorstadt 18 in Schaffhausen ein Mann mit einer Motorsäge befinde und offenbar Personen verletzt seien, rückten erste Einsatzelemente der Schaffhauser Polizei, der Rettungsdienste der Spitäler Schaffhausen, unterstützt durch Rettungskräfte von Schutz und Rettung Zürich, sowie die Rettungsflugwacht (Rega) ins Einsatzgebiet aus.

Das Gebäude wurde durch die ersteintreffenden Patrouillen sofort durchsucht, umstellt und die Umgebung abgesichert. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte konnten mehrere verletzte Personen im Gebäude angetroffen werden. Trotz intensiver Suche wurde der Tatverdächtige an dieser Örtlichkeit nicht gefunden. Entsprechend wurden zur Sicherheit die anderen Personen, die sich im Gebäude und in angrenzenden Liegenschaften befanden, sofort evakuiert.

Die zwei durch die Motorsäge verletzten Mitarbeiter sowie die zwei unter Schock stehenden Kunden der Versicherung und der durch die Polizei leicht verletzte Mann wurden durch die Rettungskräfte in Spitalpflege gebracht. Zur Zeit befindet sich noch eine Person im Spital. Zudem steht die Schaffhauser Polizei mit der anlässlich des Polizeieinsatzes verletzten Person in Kontakt und hat sich entsprechend entschuldigt.

Aufgrund der Rückmeldungen der Einsatzkräfte vor Ort wurde bei der Schaffhauser Polizei sofort Grossalarm ausgelöst, bei dem in der Region über 300 Polizisten im Einsatz standen. Daneben wurde in Schaffhausen ein Führungsstab einberufen. Da die Täterschaft nicht lokalisiert werden konnte, wurden Teile der Altstadt grossräumig abgesperrt und die Bewohner aufgefordert, zu ihrer Sicherheit in den Gebäuden zu bleiben.

Der Tatverdächtige konnte schnell identifiziert und ein Terrorakt ausgeschlossen werden. Er wurde umgehend zur Verhaftung ausgeschrieben und eine Fahndung nach dem Mann und seinem Fahrzeug ausgelöst. Das Fahrzeug konnte kurze Zeit später auf Zürcher Gebiet – ohne Kontrollschilder – aufgefunden werden.

Aufgrund der Einschätzung der Gefährlichkeit des Tatverdächtigen wurde entschieden, mit einer Öffentlichkeitsfahndung einerseits um Mithilfe bei der Fahndung zu bitten und andererseits aber auch auf die Gefährlichkeit des Mannes aufmerksam zu machen. Den vielen Hinweisen der Bevölkerung wurde nachgegangen. Diese führten unter anderem zu Polizeiaktionen in der Region Schaffhausen, dem Zürcher Weinland und der Region Diessenhofen TG. Basierend auf den Fotoaufnahmen, welche im Zuge der Ermittlungen publiziert wurden, kam es zu Meldungen aus der Region Thalwil ZH, welche schlussendlich zur Verhaftung des Tatverdächtigen durch die Kantonspolizei Zürich führte.

An dieser Stelle bedankt sich die Schaffhauser Polizei bei der Bevölkerung für die wertvolle Mithilfe und bei allen eingesetzten Einsatzkräften (Rettungsdienst der Spitäler Schaffhausen,
Schutz und Rettung Zürich, Rettungsflugwacht (Rega), Polizeikorps des Ostschweizer Polizeikonkordates, Kantonspolizei Zürich, Stadtpolizei Zürich, Grenzwachtkorps, angrenzende Polizeipräsidien Deutschland und Zivilschutzorganisation Schaffhausen), welche uns mit personellen und materiellen Mitteln unterstützt haben. Die Zusammenarbeit mit allen eingesetzten Polizeikräften und der Staatsanwaltschaft hat reibungslos funktioniert.

Ausführungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen:

Die Kantonspolizei Zürich hat den mutmasslichen Täter gestern Abend, 25. Juli 2017, 18.50 Uhr, an der Gotthardstrasse in Thalwil /ZH aufgrund eines internationalen Verhaftsbefehls der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen festnehmen können. Der Beschuldigte war alleine zu Fuss unterwegs. Die Festnahme erfolgte ohne Gegenwehr, er verhielt sich anständig und kooperativ.

Die Staatsanwaltschaft und die Schaffhauser Polizei haben sich bereits am Tattag zu einer Öffentlichkeitsfahndung entschieden. Diese war augenscheinlich erfolgreich, wurden uns doch aus der Bevölkerung die entscheidenden Hinweise gegeben, welche zur Festnahme des Beschuldigten führten.

Der Beschuldigte, welcher von der Schaffhauser Polizei und der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen in mehreren Medienmitteilungen und Fahndungsaufrufen als gefährlich eingestuft worden war, führte anlässlich seiner polizeilichen Festnahme in einem Plastiksack zwei geladene Armbrüste mit eingesetzten Pfeilen und zwei angespitzte Holzstücke mit sich. Die Motorsäge hatte der Beschuldigte nicht dabei, sie konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat nach der Festnahme angeordnet, dass der Beschuldigte durch eine Rechtsmedizinerin des Instituts für Rechtsmedizin des Kantons Zürich (IRMZ) untersucht wird. Zudem wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen zur Spurensicherung beim Beschuldigten ein Experte des Forensischen Instituts Zürich und das Kommissariat Kriminaltechnik der Schaffhauser Polizei
aufgeboten.

Der Beschuldigte wurde gestern kurz vor Mitternacht durch die Schaffhauser Polizei in das Kantonale Gefängnis Schaffhausen überführt. Er wird heute von der Schaffhauser Polizei der zuständigen Staatsanwältin zugeführt, welche ihm in Anwesenheit des Pikettanwaltes die Festnahme eröffnen und hernach über einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft an das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Schaffhausen entscheiden wird. Das Zwangsmassnahmengericht wird diesfalls unverzüglich, spätestens aber innert 48 Stunden nach Eingang des Antrages über die Anordnung von Untersuchungshaft zu entscheiden haben.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen mehrfacher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben eröffnet. Ich weise darauf hin, dass für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

Gleichzeitig bin ich in hohem Masse erleichtert über die Festnahme des Beschuldigten. Ich wünsche den verletzten Personen gute und rasche Besserung und danke allen Beteiligten bestens für die gute Unterstützung in den letzten 48, sehr intensiven Stunden.

Vor allem danke auch ich der Schaffhauser Bevölkerung für ihr Verständnis und Mithilfe indieser Zeit, die Anspannung in der Bevölkerung war sehr hoch, nicht minder gross ist die Erleichterung.

SchaffhausenSchaffhausen / 26.07.2017 - 11:07:52