Baar/ZG. Ein 53-jähriger Autofahrer ist am Dienstagmorgen (31. Januar 2012) mit einem Schneepflug zusammengestossen. Die Streifkollision ereignete sich kurz vor 06:30 Uhr in Baar, als der Lenker auf der Schochenmühlestrasse den Schneepflug überholen wollte. Die Unfallursache dürfte in der eingeschränkten Sicht des Automobilisten gelegen haben.
- Zuger Polizei/MC
Die Zuger Polizei weist darauf hin, dass Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder von Gesetzes wegen sauber gehalten werden müssen. (Bild: Zuger Polizei)
Er hatte die Scheiben seines Autos vor der Abfahrt nur ungenügend von Eis und Schnee befreit. Der 53-Jährige wurde angezeigt. Er wird sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten müssen. Beim Zwischenfall wurde niemand verletzt. Es entstand jedoch ein Sachschaden von einigen tausend Franken. Scheiben, Lichter und Dach vollständig von Schnee und Eis befreien Die Zuger Polizei weist darauf hin, dass Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder von Gesetzes wegen sauber gehalten werden müssen. Auch vom Dach Ihres Autos oder Ihres Anhängers darf während der Fahrt kein Schnee oder Eis herunterfallen. Planen Sie in den Wintertagen deshalb genügend Zeit ein, um Ihr Fahrzeug rundherum von Schnee und Eis zu befreien.
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