Um 17.30 Uhr am Mittwochnachmittag (03.03.2010) kontrollierte die Grenzwache zwischen Thayngen und Schlatt (Deutschland) ein Auto mit drei Insassen. Diese waren im Begriff aus der Schweiz nach Deutschland auszureisen. Bei der Fahrzeugkontrolle wurden im Kofferraum vier Kartons mit insgesamt 44 Kilogramm Khat entdeckt. Zudem wurde festgestellt, dass der Führerausweis des Autolenkers gefälscht war.
Die drei mutmasslichen Khat-Transporteure, ein 24-jähriger Somalier, ein 28-jähriger Niederländer und ein 30-jähriger Niederländer, wurden anschliessend der Schaffhauser Polizei übergeben. Gemäss ersten polizeilichen Ermittlungen hatten die drei Männer beabsichtigt, das Khat in die Niederlande zu transportieren.
Da Handel, Konsum und Besitz von Khat in der Schweiz gemäss Betäubungsmittelgesetz seit 1992 verboten sind, wurde das entdeckte Khat sichergestellt und anschliessend vernichtet. Die teilweise geständigen Männer wurden am Donnerstag, (04.03.2010) aus der Haft entlassen, nachdem sie wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Strafbefehl durch das Untersuchungsrichteramt des Kantons Schaffhausen verurteilt wurden.
In den traditionellen Khat-Herkunftsländern Äthiopien, Jemen und Kenia ist es ein sozial akzeptiertes Sucht- und Genussmittel. Die Blätter der Khat-Pflanze werden frisch und über mehrere Stunden hinweg im Mund gekaut. Der Geschmack ist sehr bitter. Seine Inhaltsstoffe wirken als natürliche Amphetamine psychisch stimulierend und regen den Kreislauf an.
Durch die langsame Aufnahme dieser Wirkstoffe über mehrere Stunden hinweg ist eine Überdosis im Gegensatz zum Konsum von Amphetaminen praktisch unmöglich. Ein regelmässiger Konsum von Khat führt zu Entzündungen der Mundschleimhaut, zu Blähungen und Verstopfungen. Aufgrund des geschwächten Allgemeinzustandes (z.B. Appetithemmung) steigt die Krankheitsanfälligkeit. In seltenen Fällen kommt es zu psychotischen Symptomen bzw. Wahnvorstellungen.
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